19% MwSt: Der Regelsatz in Deutschland

Der Regelsteuersatz von 19% gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2007 (§12 Abs. 1 UStG). Er wird auf die überwiegende Mehrheit aller in Deutschland erbrachten Waren und Dienstleistungen erhoben.

Wann gilt der Regelsatz?

Der 19%-Satz ist der Standard. Immer wenn keine Ausnahme im §12 Abs. 2 UStG greift, kommt der Regelsatz zur Anwendung. Typische Beispiele:

  • Elektronik, Möbel, Kleidung, Fahrzeuge
  • Handwerks- und Reparaturleistungen
  • Beratungs-, Rechts- und Buchhaltungsdienstleistungen
  • Alkoholische Getränke und Restaurantbesuche (vor Ort verzehrt)
  • Software, digitale Dienstleistungen, Streaming

Formel: Netto zu Brutto

Brutto = Netto × 1,19
Beispiel: 1.000,00 € netto × 1,19 = 1.190,00 € brutto (davon 190,00 € MwSt).

Formel: Brutto zu Netto

Netto = Brutto ÷ 1,19
Beispiel: 1.190,00 € brutto ÷ 1,19 = 1.000,00 € netto.

Häufig gestellte Fragen

Seit wann gilt der 19%-Satz?

Seit dem 1. Januar 2007. Zuvor lag der Regelsatz bei 16%. Während der Corona-Krise wurde der Satz vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 temporär auf 16% gesenkt.

Was ist die rechtliche Grundlage?

§12 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) legt den Regelsatz von 19% fest.