Erbschaftssteuer Rechner Freibetrag, Klasse und Tarif nach ErbStG in Sekunden

Der Erbschaftssteuer-Rechner zeigt sofort, wie viel vom Erbe nach Freibetrag und Steuer übrig bleibt. Verwandtschaftsverhältnis wählen, Wert des Erbes eintragen – der Rechner ordnet dich in Steuerklasse I, II oder III ein und wendet den progressiven Tarif nach § 19 ErbStG an. Für die Übertragung zu Lebzeiten ergänzt der Schenkungssteuer-Rechner, für geerbte Immobilien der Grundsteuer-Rechner.

Freibeträge 2026

500.000 € für Ehepartner, 400.000 € pro Kind

Wiederkehrend alle zehn Jahre nutzbar – strategisch planbar durch frühzeitige Schenkungen.

Progressiver Tarif

7 % bis 50 % je Klasse

Sieben Stufen von 75.000 € bis über 26 Mio. € – abhängig von Steuerklasse und Erwerb.

Ergänzung

Schenkungssteuer-Rechner

Zehn-Jahres-Freibetrag mehrfach nutzen und Erbschaftssteuer legal senken.

Steuerklasse I · Freibetrag 400.000,00
Erbschaftsteuer
11.000,00
Bruttowert 500.000,00
Freibetrag -400.000,00
Steuerpflichtiger Erwerb 100.000,00
Nach Steuer 489.000,00
Grundlagen

So rechnet der Erbschaftssteuer-Rechner

Die Steuer folgt einer klaren Kette: Wert des Erbes, minus Nachlassverbindlichkeiten, minus persönlicher Freibetrag – auf den Rest wird der Klassensatz angewandt.

Steuerpflichtiger Erwerb
Wert − Verbindlichkeiten − Freibetrag

Ergibt die Bemessungsgrundlage nach § 10 ErbStG.

Steuer
Erwerb × Tarif(Klasse)

Progressiver Satz auf den gesamten Erwerb (§ 19 ErbStG).

Netto
Netto = Wert − Steuer

Was tatsächlich beim Erben ankommt.

Die Bewertung des Erbes richtet sich nach dem gemeinen Wert zum Todestag (§ 9 BewG). Bei Immobilien wird ein Sachwert- oder Ertragswertverfahren angewandt, Wertpapiere werden mit dem Kurs am Todestag angesetzt, Bankguthaben zum Nennwert. Betriebsvermögen genießt weitreichende Verschonungen von 85 % bis 100 %, wenn Lohnsummen und Behaltensfristen eingehalten werden.

Prozentuale Steuersätze und Freibetragsauslastung sortierst du mit dem Prozentrechner. Wer den realen Wert des Erbes über die Jahre einschätzen möchte, ergänzt den Inflationsrechner.

Freibeträge nach Verwandtschaft

Wer erbt wie viel steuerfrei

Die Freibeträge gelten pro Erwerb und Person – und stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung, wenn zu Lebzeiten geschenkt wird.

Verwandtschaft Steuerklasse Freibetrag Versorgungsfreibetrag
Ehepartner, eingetr. Lebenspartner I 500.000 € 256.000 €
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder I 400.000 € 10.300 – 52.000 €*
Enkel (Elternteil verstorben) I 400.000 €
Enkel (Eltern leben) I 200.000 €
Eltern, Großeltern (Erbe) I 100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen II 20.000 €
Geschiedene Ehepartner, Schwiegerkinder II 20.000 €
Alle übrigen (Lebensgefährte, Freunde) III 20.000 €

* Versorgungsfreibetrag für Kinder je nach Alter zwischen 10.300 € (20–27 Jahre) und 52.000 € (bis 5 Jahre). Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag.

Tarif nach § 19 ErbStG

Steuersätze je Klasse und Erwerb

Der Satz gilt auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht schrittweise wie bei der Einkommensteuer. Ein Härteausgleich verhindert, dass ein knapper Sprung in die nächste Stufe unverhältnismäßig teuer wird.

Steuerpflichtiger Erwerb bis Klasse I Klasse II Klasse III
75.000 € 7 % 15 % 30 %
300.000 € 11 % 20 % 30 %
600.000 € 15 % 25 % 30 %
6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %

Beispiel: Ein Kind erbt 700.000 €. Nach 400.000 € Freibetrag bleiben 300.000 € Erwerb – Klasse I, 11 % Tarif = 33.000 € Steuer.

Was den Erwerb mindert

Nachlassverbindlichkeiten und Pauschalen

Vor dem persönlichen Freibetrag zieht das Finanzamt Nachlassverbindlichkeiten ab. Diese Posten reduzieren den steuerpflichtigen Erwerb – und damit die Steuer.

Beerdigungskosten-Pauschale

10.300 €

Pauschal ohne Nachweis abziehbar (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG).

Höhere Beerdigungskosten

nach Nachweis

Bei Grabmal, Trauerfeier, Grabpflege bis rund 15 Jahre voraus.

Nachlassverbindlichkeiten

in voller Höhe

Offene Kredite, Steuernachzahlungen, Handwerkerrechnungen.

Erbfallkostenpauschale

im Pauschalbetrag

Testamentseröffnung, Erbschein, Nachlasspfleger.

Pflegefreibetrag

bis 20.000 €

Für Erben, die den Erblasser unentgeltlich gepflegt haben (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG).

Historie

Erbschaftssteuer im Zeitverlauf

Freibeträge und Tarif sind seit 2009 im Kern unverändert. Reformdruck entsteht durch gestiegene Immobilienpreise – reale Steuerlast wächst, ohne dass sich Gesetzestexte ändern.

1974 Grundlegende Reform des ErbStG in der heutigen Form
1996 Bundesverfassungsgericht: Ungleichbewertung Immobilien vs. Geldvermögen
2009 Reform – Immobilien werden zum Verkehrswert bewertet
2016 Erbschaftsteuerreform: neue Regeln für Betriebsvermögen
2023 Anpassung der Bewertungsverfahren für Immobilien – de facto Steuererhöhung
2026 Freibeträge und Tarif unverändert, laufende Diskussion um Reform
Erben im Alltag

Wo die Erbschaftssteuer in deine Planung passt

Der wirksamste Hebel gegen Erbschaftssteuer ist frühzeitige Übertragung. Der Schenkungssteuer-Rechner nutzt den gleichen Freibetrag alle zehn Jahre erneut – wer mit 55 beginnt, kann bis zum Erbfall den Freibetrag zwei- oder dreimal ausnutzen.

Erbst du eine Immobilie, sind laufende Kosten und Steuern relevant: Die Grundsteuer läuft nach dem neuen Bundesmodell 2025 weiter. Ein späterer Verkauf verlangt Kaufnebenkosten – der Grunderwerbsteuer-Rechner zeigt sie für den Käufer. Erbschaften zwischen Ehegatten und Kindern sind grunderwerbsteuerfrei.

Wer geerbtes Kapital anlegen oder aus dem Erbe eine Immobilie finanzieren möchte, plant mit Zinsrechner und Kreditrechner. Die reale Kaufkraft in 10 oder 20 Jahren ordnet der Inflationsrechner ein.

Prozentuale Steuerbelastungen vergleichst du mit dem Prozentrechner. Rabatte auf Nachlassverwertung, Kfz oder Möbel aus dem Nachlass ordnet der Rabattrechner. Für offene Rechnungen aus dem Nachlass (Handwerker, Notar) ist der Mehrwertsteuer Rechner hilfreich, ein Brutto-Netto Rechner hilft bei fortlaufenden Versorgungsbezügen der Erben.

Wer neben dem Privatvermögen ein Unternehmen erbt, sollte den Gewerbesteuer-Rechner und die Sonderverschonungen für Betriebsvermögen kennen. Übersicht aller relevanten Steuersätze in unserer Steuersätze-Übersicht, alle weiteren Tools im Rechner-Überblick.

Rechenbeispiel

Tochter erbt Haus und Sparguthaben – 850.000 €

Verkehrswert Immobilie 600.000 €
Bankguthaben und Wertpapiere 250.000 €
Bruttowert des Erbes 850.000 €
− Beerdigungspauschale − 10.300 €
− Freibetrag (Kind) − 400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb 439.700 €
Klasse I, Tarif 15 % 15 %
Erbschaftssteuer 65.955 €
Netto für die Erbin 784.045 €

Wäre die Immobilie das selbst genutzte Familienheim bis 200 m², bliebe sie zusätzlich steuerfrei – Steuer würde weiter deutlich sinken.

FAQ

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer

Was ist die Erbschaftssteuer? +

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer auf den Vermögensübergang durch Tod (§ 1 ErbStG). Sie trifft jeden Erben einzeln – nicht den Nachlass als Ganzes. Bemessungsgrundlage ist der Wert des geerbten Vermögens abzüglich Nachlassverbindlichkeiten und persönlichem Freibetrag. Der Steuersatz hängt von der Steuerklasse (I, II oder III) und dem steuerpflichtigen Erwerb ab.

Welche Steuerklassen gibt es bei der Erbschaftssteuer? +

Drei: Klasse I für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel und Eltern (bei Erbschaft). Klasse II für Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehepartner. Klasse III für alle übrigen Erben – auch unverheiratete Lebensgefährten, Freunde und juristische Personen. Die Klasse bestimmt Freibetrag und Steuersatz.

Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder? +

400.000 € pro Kind und Elternteil. Ein Kind kann also von jedem Elternteil bis zu 400.000 € steuerfrei erben – zusammen 800.000 €. Der Freibetrag steht alle zehn Jahre neu zur Verfügung: Wer frühzeitig als Schenkung überträgt und die Zehn-Jahres-Frist einhält, verdoppelt oder verdreifacht den nutzbaren Freibetrag über eine Generation.

Welche Steuersätze gelten 2026? +

In Klasse I zwischen 7 % (bis 75.000 € stpfl. Erwerb) und 30 % (ab 26 Mio. €). In Klasse II zwischen 15 % und 43 %. In Klasse III zwischen 30 % und 50 %. Der Satz ist progressiv gestaffelt und gilt jeweils auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb – nicht wie bei der Einkommensteuer auf jede Stufe getrennt.

Ist die selbstgenutzte Immobilie (Familienheim) steuerfrei? +

Ja, unter Bedingungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/c ErbStG). Ehepartner erben das Familienheim vollständig steuerfrei, wenn sie es mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Kinder sind bis 200 m² Wohnfläche befreit, für alles darüber fällt anteilig Steuer an. Zieht der Erbe innerhalb von zehn Jahren aus (außer zwingende Gründe), entfällt die Befreiung rückwirkend.

Muss ich die Erbschaft dem Finanzamt melden? +

Ja, innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erwerbs (§ 30 ErbStG). Die Meldung ist formlos möglich – Name, Adresse, Verwandtschaftsgrad, Todestag und grobe Angabe zum Erbe genügen. Banken, Notare und Nachlassgerichte melden ohnehin automatisch. Danach fordert das Finanzamt gegebenenfalls eine förmliche Erbschaftsteuererklärung an.

Wie kann ich Erbschaftssteuer legal reduzieren? +

Vier klassische Hebel: Frühzeitige Schenkungen unter Nutzung des Zehn-Jahres-Freibetrags (siehe Schenkungssteuer-Rechner), Berliner Testament vs. Kettenschenkung, Nießbrauchvorbehalt zur Wertminderung des übertragenen Vermögens, sowie Familienheim und Betriebsvermögen mit ihren Sonderbefreiungen. Bei größeren Vermögen (> 1 Mio. €) lohnt in fast allen Fällen ein Steuerberater.

Was zählt zum steuerpflichtigen Erbe? +

Alles, was übergeht: Immobilien (mit dem gemeinen Wert), Bankguthaben, Wertpapiere, Firmenanteile, Bargeld, Schmuck, Kunst und Fahrzeuge. Ausbezahlte Lebensversicherungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, es sei denn Bezugsberechtigter und Versicherungsnehmer sind identisch (dann Sonderregeln). Abgezogen werden Nachlassverbindlichkeiten wie Beerdigungskosten (Pauschale 10.300 €) und offene Kredite des Verstorbenen.

Was ist der Unterschied zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer? +

Materiell fast keiner: Freibeträge und Tarif sind identisch. Der große Unterschied liegt im Zeitpunkt und in der Wiederholbarkeit. Die Schenkungssteuer greift zu Lebzeiten – der Freibetrag lässt sich alle zehn Jahre erneut nutzen. Die Erbschaftssteuer greift einmalig beim Tod. Wer strategisch verschenkt, kann so über 20 oder 30 Jahre erheblich mehr steuerfrei übertragen. Details im Schenkungssteuer-Rechner.

Hinweis: Der Erbschaftssteuer-Rechner ist eine Rechenhilfe auf Basis der aktuellen Freibeträge und Tarifstufen nach ErbStG. Er ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für Sonderfälle (Betriebsvermögen, Auslandsbezug, komplexe Testamente, Nießbrauch, Pflichtteilsergänzung) wende dich an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht.