Gewerbesteuer Rechner Hebesatz, Freibetrag und §35-Anrechnung in Sekunden

Der Gewerbesteuer-Rechner zeigt sofort, wie viel Gewerbesteuer dein Betrieb in deiner Gemeinde zahlt. Gewerbeertrag eintragen, Rechtsform und Hebesatz wählen – der Rechner zieht den Freibetrag ab, wendet die Steuermesszahl 3,5 % an und rechnet die §35-Anrechnung bei Personenunternehmen mit ein. Für die Einordnung beim Privatgehalt hilft der Brutto-Netto Rechner, für die Umsatzsteuer der Mehrwertsteuer Rechner.

Freibetrag 24.500 €

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften

GmbH, AG und UG haben keinen Freibetrag – Steuer fällt ab dem ersten Euro Gewinn an.

Hebesatz 200 – 580 %

Jede Gemeinde entscheidet selbst

Standortwahl ist Steuerplanung: Bis zu 300 Prozentpunkte Unterschied zwischen Nachbarorten.

Ergänzung

Brutto-Netto Rechner

Aus Unternehmergewinn das persönliche Nettoeinkommen ableiten.

Gewerbesteuer
8.741,25
Freibetrag -24.500,00
Gewerbeertrag (gerundet) 55.500,00
Steuermessbetrag (3,5 %) 1.942,50
Anrechnung auf ESt (§35) -7.381,50
Effektive Belastung 1.359,75
Grundlagen

So rechnet der Gewerbesteuer-Rechner

Die Steuer folgt einer festen Kette: Gewinn korrigieren, Freibetrag abziehen, auf 100 € abrunden, mit 3,5 % multiplizieren – das Ergebnis mal Hebesatz der Gemeinde.

Gewerbeertrag
Gewinn ± §§8/9 GewStG

Gewinn plus Hinzurechnungen minus Kürzungen.

Messbetrag
(Ertrag − FB) × 3,5 %

Nach Abzug Freibetrag und Abrunden auf 100 €.

Steuer
Messbetrag × Hebesatz

Der Hebesatz wird als Prozent angegeben (z. B. 450 %).

Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, nicht der Umsatz. Bei einer Kapitalgesellschaft ist der Ausgangspunkt der körperschaftsteuerliche Gewinn, bei Personengesellschaften der einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb. Danach werden Hinzurechnungen nach § 8 GewStG addiert und Kürzungen nach § 9 GewStG abgezogen. Der Zwischenwert wird auf volle 100 € abgerundet – erst darauf greifen Freibetrag und Steuermesszahl.

Bei Personenunternehmen wird die Steuer über die § 35-Anrechnung zu einem großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet: das 3,8-fache des Steuermessbetrags mindert die Einkommensteuer. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % wird die Gewerbesteuer damit fast neutralisiert – bei höheren Hebesätzen bleibt eine echte Zusatzlast.

Prozentuale Belastungen und Hebesatz-Vergleiche ordnest du mit dem Prozentrechner. Wer den Ertrag inflationsbereinigt einschätzen möchte, ergänzt den Inflationsrechner.

Hebesätze im Vergleich

Gewerbesteuer nach Gemeinde 2025 / 2026

Beispielrechnung für einen Gewerbeertrag von 100.000 € (Einzelunternehmer, nach Freibetrag). Werte gerundet.

Gemeinde Hebesatz GewSt auf 100.000 € Kategorie
Grünwald (Bayern) 240 % 6.342 Sehr niedrig
Norderfriedrichskoog (SH) 200 % 5.285 Minimum
Monheim am Rhein (NRW) 250 % 6.606 Sehr niedrig
Leipzig (Sachsen) 460 % 12.156 Hoch
Berlin 410 % 10.834 Durchschnittlich
Hamburg 470 % 12.420 Hoch
München 490 % 12.948 Hoch
Frankfurt am Main 460 % 12.156 Hoch
Köln 475 % 12.552 Hoch
Duisburg 550 % 14.534 Sehr hoch
Oberhausen 580 % 15.327 Sehr hoch
Bundesdurchschnitt 2025 435 % 11.495 Durchschnitt

Zwischen Grünwald und Oberhausen liegen bei 100.000 € Ertrag rund 9.000 € Gewerbesteuer – Standort ist Ertragsteuerplanung.

§§ 8 und 9 GewStG

Hinzurechnungen und Kürzungen

Sie unterscheiden Gewerbesteuer von Einkommen- und Körperschaftsteuer. Kapitalintensive Betriebe erleben hier oft die eigentliche Steuerbelastung.

Zinsen für Schulden

Hinzurechnung
25 %

Über Freibetrag 200.000 €. Fremdkapital wird teilweise dem Gewinn wieder zugerechnet.

Miete/Leasing bewegl. WG

Hinzurechnung
20 % × 25 %

Fiktiver Zinsanteil aus Miet- und Leasingraten für Maschinen, Fahrzeuge, IT.

Miete/Pacht unbewegl. WG

Hinzurechnung
50 % × 25 %

Fiktiver Zinsanteil aus Mieten für Gebäude und Grundstücke.

Lizenzen, Konzessionen

Hinzurechnung
25 % × 25 %

Für Rechteüberlassung, teilweise dem Gewerbeertrag zugerechnet.

Grundbesitz-Kürzung

Kürzung
1,2 %

1,2 % des Einheitswerts eigener Betriebsgrundstücke reduzieren den Ertrag.

Ausländische Betriebsstätten

Kürzung
voll

Gewinnanteile ausländischer Betriebsstätten sind gewerbesteuerfrei.

Für Zinsen, Mieten, Pachten und Lizenzen gilt insgesamt ein Freibetrag von 200.000 € – erst darüber beginnt die 25 %-Hinzurechnung zu wirken.

Rechtsform entscheidet

Personenunternehmen vs. Kapitalgesellschaft

Bei identischem Gewinn kann die effektive Belastung um mehrere Prozentpunkte auseinanderliegen – wegen Freibetrag und § 35-Anrechnung.

Einzelunternehmer / Personengesellschaft

  • Freibetrag: 24.500 € auf den Gewerbeertrag.
  • Anrechnung: 3,8-facher Messbetrag mindert die Einkommensteuer (§ 35 EStG).
  • Effekt: Bis Hebesatz ~ 400 % nahezu keine effektive Zusatzbelastung.
  • Ideal für: Kleinere und mittlere Betriebe mit einem oder wenigen Inhabern.

GmbH / UG / AG

  • Freibetrag: keiner. Steuer ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.
  • Anrechnung: nicht anwendbar – Gewerbesteuer ist echte Zusatzsteuer.
  • Gesamtbelastung: ca. 30 % (15 % KSt + Soli + Gewerbesteuer je nach Hebesatz).
  • Vorteil: Thesaurierung. Wird der Gewinn im Unternehmen gelassen, bleibt es bei ca. 30 % Gesamtbelastung.
Rechenbeispiel

Einzelunternehmer, 80.000 € Gewinn, Hebesatz 450 %

Gewerbeertrag 80.000 €
− Freibetrag − 24.500 €
Gerundeter Ertrag 55.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %) 1.942,50 €
Gewerbesteuer (Hebesatz 450 %) 8.741 €
− Anrechnung § 35 EStG (3,8 ×) − 7.382 €
Effektive Belastung ca. 1.359 €

Bei einer GmbH mit identischem Gewinn: keine Anrechnung, keine 24.500 € Freibetrag – die 8.741 € Gewerbesteuer bleiben als echte Belastung neben der Körperschaftsteuer.

Betrieb im Alltag

Wo die Gewerbesteuer in deine Planung passt

Am Anfang jeder Betriebskalkulation stehen Umsatz und Umsatzsteuer. Der Mehrwertsteuer Rechner ordnet Rechnungen zwischen 7 % und 19 %, der Prozentrechner hilft bei Margen und Aufschlägen, der Rabattrechner bei Skonto und Kundenrabatten.

Wer als Einzelunternehmer entnimmt oder sich als GmbH-Gesellschafter ein Gehalt zahlt, plant Netto mit dem Brutto-Netto Rechner. Betriebliches Anlagevermögen wird über Kreditrechner und Zinsrechner finanziert und angespart. Die reale Kaufkraft von Rücklagen über 5 bis 10 Jahre zeigt der Inflationsrechner.

Kauft der Betrieb eine Immobilie, fällt der Grunderwerbsteuer beim Kauf und laufend Grundsteuer an. Der Einheitswert eigener Grundstücke wirkt sich als Kürzung nach § 9 GewStG direkt auf die Gewerbesteuer aus.

Bei Betriebsnachfolge greifen Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer – Betriebsvermögen wird zu 85 % oder 100 % verschont, wenn Lohnsummen und Behaltensfristen eingehalten werden.

Für einen Gesamtüberblick über Ertragsteuern, Umsatzsteuer und Substanzsteuern lohnt die Steuersätze-Übersicht. Alle weiteren Werkzeuge findest du im Rechner-Überblick.

FAQ

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer

Was ist die Gewerbesteuer? +

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Ertrag jedes Gewerbebetriebs in Deutschland (§ 1 GewStG). Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag – ausgehend vom Gewinn nach Einkommen- oder Körperschaftsteuer, angepasst um Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG). Der Bund gibt eine Steuermesszahl von 3,5 % vor, die Höhe entscheidet die Gemeinde über ihren Hebesatz. Damit ist die Gewerbesteuer die wichtigste eigene Einnahmequelle der Kommunen.

Wer zahlt Gewerbesteuer? +

Alle Gewerbebetriebe: Einzelunternehmer (nach Freibetrag), OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, UG, AG und ausländische Betriebsstätten in Deutschland. Freiberufler nach § 18 EStG – Ärzte, Anwälte, Notare, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Übersetzer, Künstler – sind befreit. Land- und Forstwirte zahlen ebenfalls keine Gewerbesteuer. Grenzfälle wie Gemischtbetriebe entscheidet die Rechtsprechung fallweise.

Wie hoch ist der Freibetrag? +

24.500 € Jahresgewerbeertrag für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) haben keinen Freibetrag – bei ihnen wird die Gewerbesteuer ab dem ersten Euro fällig. Für Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt ein Sonderfreibetrag von 5.000 €.

Was ist die Steuermesszahl? +

Der bundeseinheitliche Faktor 3,5 % (§ 11 GewStG). Er wird auf den auf volle 100 € abgerundeten Gewerbeertrag angewandt und ergibt den Steuermessbetrag. Diesen Messbetrag setzt das Finanzamt fest – die Gemeinde legt dann ihren Hebesatz drauf und verschickt den eigentlichen Steuerbescheid.

Wie hoch ist ein typischer Hebesatz? +

Der bundesweite Durchschnitt lag 2025 bei rund 435 %. Das gesetzliche Minimum sind 200 %. Steueroptimierte Kommunen wie Grünwald (240 %), Norderfriedrichskoog (200 %) oder Monheim am Rhein (250 %) liegen deutlich niedriger, während Oberhausen (580 %), München (490 %) und Frankfurt (460 %) zu den teuersten Städten gehören. Zwischen zwei Nachbargemeinden können 200 Prozentpunkte Unterschied liegen – bei 100.000 € Gewinn sind das schnell 5.000 € pro Jahr.

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet? +

Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften ja, in Höhe des 3,8-fachen Steuermessbetrags (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % neutralisiert sich die Gewerbesteuer damit fast vollständig gegen die Einkommensteuer. Über 400 % bleibt eine Restbelastung, weil die Anrechnung gedeckelt ist. Kapitalgesellschaften haben keine Anrechnung – dort ist die Gewerbesteuer echte Zusatzbelastung neben der Körperschaftsteuer.

Ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehbar? +

Seit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 nicht mehr (§ 4 Abs. 5b EStG). Sie mindert also nicht mehr den Gewinn und wirkt nicht wie eine gewöhnliche Betriebsausgabe. Ausgleich schafft die Anrechnung nach § 35 EStG für Personenunternehmen sowie die insgesamt gesenkten Ertragsteuersätze.

Was sind Hinzurechnungen und Kürzungen? +

Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) korrigieren den Gewinn nach oben, wenn er durch Fremdfinanzierung reduziert wurde: 25 % der Entgelte für Schulden, Renten, Mieten und Pachten – oberhalb eines Freibetrags von 200.000 €. Kürzungen (§ 9 GewStG) reduzieren den Ertrag, etwa um 1,2 % des Einheitswerts eigener Grundstücke oder um Gewinne aus Auslandsbetriebsstätten. Für kleinere Betriebe spielen sie selten eine Rolle, für kapitalintensive Firmen umso mehr.

Wann muss ich Gewerbesteuer-Vorauszahlungen leisten? +

Vier Termine pro Jahr: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 19 GewStG). Höhe: jeweils ein Viertel der zuletzt festgesetzten Jahressteuer. Bei stark schwankenden Gewinnen kann ein Antrag auf Anpassung sinnvoll sein – sonst zahlst du zu viel oder es kommt später zu einer Nachzahlung samt Zinsen.

Hinweis: Der Gewerbesteuer-Rechner ist eine Rechenhilfe auf Basis der aktuellen Regelungen (Freibetrag 24.500 €, Steuermesszahl 3,5 %, § 35 EStG). Er ersetzt keine steuerliche Beratung. Für Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG, Organschaften, gewerbliche Verlustvorträge und internationale Sachverhalte wende dich an deinen Steuerberater.