Der Regelsatz von 19 % im Detail
Der Regelsteuersatz von 19 % gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2007. Zuvor lag er seit 1998 bei 16 %. Die Anhebung um drei Prozentpunkte war die größte in der Geschichte der deutschen Umsatzsteuer. Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 1 UStG. Immer wenn kein Ausnahmetatbestand greift, kommt automatisch der Regelsatz zur Anwendung. Wie du den Steueranteil aus einem Preis herausrechnest, zeigen wir Schritt für Schritt im Mehrwertsteuer Rechner.
Der 19 %-Satz betrifft die überwiegende Mehrheit aller Umsätze: Konsumgüter wie Elektronik, Möbel und Kleidung, Dienstleistungen wie Handwerk, IT-Beratung, Rechts- und Steuerberatung sowie sämtliche digitale Produkte. Auch Autos, Kraftstoffe, Alkohol und Tabak liegen im Regelsatz. Für Selbstständige heißt das: Wer keine Kleinunternehmerregelung nutzt, muss 19 % ausweisen und ans Finanzamt abführen, kann aber Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen.
Der ermäßigte Satz von 7 %
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % dient der gezielten Entlastung. Er gilt seit 1983 in dieser Höhe und wird in Anlage 2 zum UStG abschließend aufgezählt. Betroffen sind Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse. Getränke sind ausdrücklich ausgenommen und werden mit 19 % besteuert, mit Ausnahme von Milch und Milchmischgetränken.
Neben Lebensmitteln greift der 7 %-Satz bei kulturell und sozial bedeutsamen Leistungen: Bücher und E-Books (seit 2019 gleichgestellt), Zeitungen, Zeitschriften, Eintritt zu Theatern, Konzerten und Museen sowie im öffentlichen Nahverkehr bis 50 Kilometer. Auch die reine Übernachtung im Hotel wird ermäßigt besteuert, das Frühstück dagegen weiterhin mit 19 %. Wer Preisnachlässe auf ermäßigte Produkte berechnen möchte, findet passende Formeln im Rabattrechner.
Der Nullsteuersatz für Photovoltaik
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in § 12 Abs. 3 UStG ein Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf und in der Nähe von Wohngebäuden bis 30 kWp Bruttoleistung. Der Nullsteuersatz ist rechtlich keine Steuerbefreiung, sondern ein vollwertiger Steuersatz von 0 %. Für Käufer heißt das: Netto- und Bruttopreis sind identisch, es fällt keine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer an. Für Handwerksbetriebe bleibt der Vorsteuerabzug für Einkäufe erhalten, ein wichtiger Unterschied zur echten Befreiung nach § 4 UStG.
Historische Entwicklung der Steuersätze
Die Umsatzsteuer wurde 1968 mit einem Regelsatz von 10 % und einem ermäßigten Satz von 5 % eingeführt. Über die Jahrzehnte wurde sie kontinuierlich erhöht, um Haushaltslöcher zu stopfen. Der aktuelle Regelsatz von 19 % gilt seit 2007. Eine Ausnahme war die Corona-Senkung im zweiten Halbjahr 2020, als Regelsatz und ermäßigter Satz vorübergehend auf 16 % beziehungsweise 5 % sanken.