Schenkungssteuer Rechner Freibetrag alle zehn Jahre erneut nutzen
Der Schenkungssteuer-Rechner zeigt sofort, wie viel Steuer bei einer Zuwendung zu Lebzeiten anfällt. Verwandtschaftsverhältnis wählen, Wert der Schenkung eintragen – der Rechner ordnet dich in Steuerklasse I, II oder III ein und wendet den progressiven Tarif nach § 19 ErbStG an. Für den Erbfall ergänzt der Erbschaftssteuer-Rechner, für die reale Kaufkraft in 10 oder 20 Jahren der Inflationsrechner.
Freibetrag mehrfach nutzen
Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 € – jeweils alle zehn Jahre neu.
Identisch zur Erbschaftsteuer
Sieben Stufen nach § 19 ErbStG. Wesentliche Ausnahme: Eltern haben bei Schenkungen nur 20.000 € Freibetrag.
Erbschaftssteuer-Rechner
Zum Vergleich: Steuer beim Erbfall statt bei Schenkung zu Lebzeiten.