Schenkungssteuer Rechner Freibetrag alle zehn Jahre erneut nutzen

Der Schenkungssteuer-Rechner zeigt sofort, wie viel Steuer bei einer Zuwendung zu Lebzeiten anfällt. Verwandtschaftsverhältnis wählen, Wert der Schenkung eintragen – der Rechner ordnet dich in Steuerklasse I, II oder III ein und wendet den progressiven Tarif nach § 19 ErbStG an. Für den Erbfall ergänzt der Erbschaftssteuer-Rechner, für die reale Kaufkraft in 10 oder 20 Jahren der Inflationsrechner.

10-Jahres-Regel

Freibetrag mehrfach nutzen

Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 € – jeweils alle zehn Jahre neu.

Tarif 7 – 50 %

Identisch zur Erbschaftsteuer

Sieben Stufen nach § 19 ErbStG. Wesentliche Ausnahme: Eltern haben bei Schenkungen nur 20.000 € Freibetrag.

Ergänzung

Erbschaftssteuer-Rechner

Zum Vergleich: Steuer beim Erbfall statt bei Schenkung zu Lebzeiten.

Steuerklasse I · Freibetrag 400.000,00
Schenkungsteuer
11.000,00
Bruttowert 500.000,00
Freibetrag -400.000,00
Steuerpflichtiger Erwerb 100.000,00
Nach Steuer 489.000,00
Grundlagen

So rechnet der Schenkungssteuer-Rechner

Wie bei der Erbschaftsteuer: Wert der Zuwendung minus persönlicher Freibetrag – auf den Rest wird der Klassensatz angewandt. Zusätzlich wichtig: Schenkungen der letzten zehn Jahre zusammenrechnen.

Steuerpflichtig
Zuwendung − Freibetrag

Bruttowert der Schenkung minus persönlichem Freibetrag.

Steuer
Erwerb × Tarif(Klasse)

Progressiver Satz auf den gesamten Erwerb, § 19 ErbStG.

10-Jahres-Regel
Σ Schenkungen 10 J.

Alle Zuwendungen desselben Schenkers werden zusammengerechnet.

Die Bewertung folgt dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Zuwendung (§ 9 BewG). Bei Immobilien greifen Sachwert- oder Ertragswertverfahren, bei Aktien und Wertpapieren der Kurs am Schenkungstag, bei Bankguthaben der Nennwert. Wertsteigerungen nach der Übertragung sind für den Schenkenden steuerlich ohne Belang – ein starkes Argument, wachstumsstarke Vermögenswerte früh zu übertragen.

Prozentuale Belastungen und Freibetragsauslastung ordnest du mit dem Prozentrechner. Für die Frage, wie eine Geldschenkung in 10 oder 20 Jahren real wert ist, lohnt der Inflationsrechner.

Freibeträge 2026

Wer schenkt wem wie viel steuerfrei

Die Freibeträge sind identisch zu den Erbschaftssteuer-Freibeträgen. Eine wichtige Ausnahme: Eltern haben bei einer Schenkung an ihre Kinder nur 20.000 € statt der 100.000 € bei Erbschaft.

Verwandtschaftsverhältnis Steuerklasse Freibetrag (alle 10 Jahre)
Ehepartner / eingetr. Lebenspartner I 500.000
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder I 400.000
Enkel (Eltern verstorben) I 400.000
Enkel (Eltern leben) I 200.000
Eltern, Großeltern (bei Schenkung) II 20.000
Geschwister, Nichten, Neffen II 20.000
Geschiedene Ehepartner, Schwiegerkinder II 20.000
Alle übrigen (Lebensgefährte, Freunde) III 20.000

Der Freibetrag gilt pro Schenker. Vater UND Mutter können jeweils bis 400.000 € an ein Kind schenken – insgesamt also 800.000 € pro 10-Jahres-Zyklus.

Tarif nach § 19 ErbStG

Steuersätze je Klasse und Erwerb

Der Satz gilt auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht stufenweise. Ein Härteausgleich mindert unverhältnismäßige Sprünge zwischen den Stufen.

Steuerpflichtiger Erwerb bis Klasse I Klasse II Klasse III
75.000 € 7 % 15 % 30 %
300.000 € 11 % 20 % 30 %
600.000 € 15 % 25 % 30 %
6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %
Gestaltungsstrategien

Sechs Hebel gegen die Schenkungssteuer

Legal, gerichtsfest, in fast jeder Familienplanung anwendbar. Bei größeren Vermögen (> 1 Mio. €) sollten Strategien mit Steuerberater und Notar abgestimmt werden.

10-Jahres-Zyklus

×2, ×3

Freibetrag pro Schenker und Beschenktem alle zehn Jahre erneut nutzen.

Beide Elternteile schenken

×2

Vater UND Mutter schenken je 400.000 € – Kind erhält 800.000 € steuerfrei pro Zyklus.

Kettenschenkung

flexibel

Über Ehepartner an Kind: 500.000 € + 400.000 € Freibetrag, wenn korrekt gestaltet.

Nießbrauchvorbehalt

Wert ↓

Der Schenker behält Nutzungsrecht – Wert der Schenkung sinkt kapitalisiert deutlich.

Familienheim

steuerfrei

Übertragung des selbstgenutzten Hauses zwischen Ehepartnern komplett steuerfrei.

Betriebsvermögen

85 % / 100 %

Weitreichende Verschonungen für unternehmerische Nachfolge bei Einhaltung der Fristen.

Rechenbeispiel: Gestaffelt vs. Einmal

600.000 € an ein Kind schenken

Dieselbe Familie, dieselbe Summe – der Zeitplan entscheidet über 22.000 € Steuer.

Variante A: Alles auf einmal

2026: 600.000 € an das Kind

Zuwendung 600.000 €
− Freibetrag − 400.000 €
Steuerpflichtig 200.000 €
Klasse I, Tarif 11 % 11 %
Schenkungssteuer 22.000 €
Variante B: Gestaffelt

2026: 400.000 € · 2036: 200.000 €

2026 Zuwendung 400.000 €
− Freibetrag 2026 − 400.000 €
2036 Zuwendung 200.000 €
− Freibetrag 2036 (neu) − 400.000 €
Schenkungssteuer 0 €

Ergebnis: 22.000 € gespart, weil der Freibetrag nach zehn Jahren wieder komplett zur Verfügung steht. Voraussetzung: Der Schenker lebt lang genug und der Bedarf des Kindes ist zeitlich flexibel.

Nachfolge im Alltag

Wo die Schenkungssteuer in deine Planung passt

Die Schenkung zu Lebzeiten ist der Gegenspieler zur Erbschaftsteuer: identische Freibeträge, aber wiederholbar. Der Erbschaftssteuer-Rechner zeigt den Fall ohne vorherige Schenkung – der Vergleich der beiden Rechner ist der Ausgangspunkt jeder Nachfolgeplanung.

Wird eine Immobilie verschenkt, greift keine Grunderwerbsteuer (§ 3 GrEStG), aber der Beschenkte trägt fortan die laufende Grundsteuer. Beim selbst genutzten Familienheim zwischen Ehepartnern ist auch die Schenkungssteuer vollständig befreit.

Wer geschenktes Kapital anlegt oder als Eigenkapital für eine Immobilie einsetzt, plant mit Zinsrechner und Kreditrechner. Die reale Kaufkraft der Zuwendung in 10 oder 20 Jahren ordnet der Inflationsrechner – ein Argument dafür, Wertsteigerungen frühzeitig auf die nächste Generation zu übertragen.

Prozentwerte und Freibetragsauslastung sortiert der Prozentrechner. Für die Preisbewertung geschenkter Kfz oder Konsumgüter hilft der Rabattrechner. Rechnungen und Umsatzsteuer aus einem geschenkten Geschäftsbetrieb ordnet der Mehrwertsteuer Rechner. Wer als Beschenkter Einkünfte aus der Zuwendung generiert (Miete, Kapitalerträge), rechnet Netto mit dem Brutto-Netto Rechner.

Wird ein Unternehmen zu Lebzeiten übertragen, greifen die Verschonungen für Betriebsvermögen. Für die laufende Belastung ist der Gewerbesteuer-Rechner die passende Ergänzung. Übersicht aller Steuern in der Steuersätze-Übersicht, alle weiteren Tools im Rechner-Überblick.

FAQ

Häufige Fragen zur Schenkungssteuer

Was ist die Schenkungssteuer? +

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten (§ 7 ErbStG). Sie ist im selben Gesetz geregelt wie die Erbschaftsteuer und nutzt identische Steuerklassen, Freibeträge und Tarifstufen. Der zentrale Unterschied: Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre neu ausschöpfen. Damit ist die Schenkungssteuer eines der stärksten Werkzeuge in der Vermögens- und Nachfolgeplanung.

Alle wie viele Jahre kann der Freibetrag genutzt werden? +

Alle zehn Jahre erneut (§ 14 ErbStG). Verschenken Eltern 2026 an ihr Kind 400.000 €, ist der Freibetrag 2036 wieder komplett frei. Wer mit 55 beginnt, kann bis zum eigenen Erbfall den Freibetrag zwei- oder dreimal ausnutzen. Wichtig: Der 10-Jahres-Zeitraum läuft ab dem Datum der jeweiligen Zuwendung, nicht ab Jahresende.

Welche Freibeträge gelten 2026? +

500.000 € für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € pro Kind, 200.000 € pro Enkel (bei lebenden Eltern), 20.000 € für Eltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichten, Neffen und weiter entfernte Verwandte, ebenso für unverheiratete Lebensgefährten und Freunde. Die Beträge gelten pro Schenker und Beschenktem – vier Großeltern können also jeweils bis zu 200.000 € an einen Enkel steuerfrei übertragen.

Welche Steuersätze gelten? +

In Klasse I zwischen 7 % (bis 75.000 €) und 30 % (ab 26 Mio. €). In Klasse II zwischen 15 % und 43 %. In Klasse III zwischen 30 % und 50 %. Der Satz ist progressiv nach § 19 ErbStG gestaffelt und wird auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb angewandt. Ein Härteausgleich verhindert unverhältnismäßig hohe Sprünge bei knappem Überschreiten einer Stufe.

Was gilt bei mehreren Schenkungen innerhalb von 10 Jahren? +

Alle Schenkungen desselben Schenkers an denselben Beschenkten innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Der Freibetrag bleibt fix, die Steuerprogression richtet sich nach der Gesamtsumme. Frühere Schenkungen werden mit ihrem damaligen Wert einbezogen; bereits gezahlte Steuer wird angerechnet. Nach Ablauf der zehn Jahre startet die Uhr neu.

Sind Schenkungen zwischen Eltern und Kindern günstiger als eine Erbschaft? +

Beim Freibetrag identisch: 400.000 € pro Kind und Elternteil. Der Vorteil liegt in der Wiederholbarkeit alle zehn Jahre. Ein weiterer Effekt: Wertsteigerungen des verschenkten Vermögens (z. B. Immobilien, Aktien) fließen dem Beschenkten steuerfrei zu – erst der spätere Erblasser wäre für diese Wertzuwächse steuerpflichtig gewesen.

Muss der Beschenkte die Schenkung melden? +

Ja, innerhalb von drei Monaten nach der Zuwendung, sobald ein steuerpflichtiger Anteil in Frage kommt (§ 30 ErbStG). Die Anzeige ist formlos: Name der Beteiligten, Art und Wert der Schenkung, Verwandtschaftsverhältnis, Datum. Notare, Banken und Gerichte sind ebenfalls meldepflichtig – eine Verheimlichung fällt fast immer auf und gilt als Steuerhinterziehung.

Sind Gelegenheitsgeschenke steuerfrei? +

Ja, wenn sie zu Anlass und Vermögensverhältnissen passen (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG). Klassiker wie Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit, Examen sind unproblematisch. Faustregel: Ein Wert bis rund 5 % des Nettoeinkommens des Schenkers ist regelmäßig anlassangemessen. Ein Kleinwagen zur Hochzeit vom wohlhabenden Onkel: ok. Ein Sportwagen zum 18. Geburtstag: kritisch.

Was ist eine Kettenschenkung? +

Eine gestaffelte Schenkung über mehrere Personen, um Freibeträge doppelt zu nutzen. Beispiel: Vater schenkt an Ehefrau (500.000 € frei), diese wiederum an das gemeinsame Kind (400.000 € frei). Der Bundesfinanzhof akzeptiert Kettenschenkungen, wenn die Zwischenperson tatsächlich frei über das Geschenk entscheiden konnte – nicht als reines Durchleitungsgeschäft. Zwischen den Zuwendungen sollte ein Abstand von einigen Wochen bis Monaten liegen.

Hinweis: Der Schenkungssteuer-Rechner ist eine Rechenhilfe auf Basis der aktuellen Freibeträge und Tarifstufen nach ErbStG. Er ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für Kettenschenkungen, Nießbrauchvorbehalt, Betriebsvermögen und Auslandsbezug wende dich an einen Steuerberater oder Notar – die Gestaltung entscheidet oft über fünf- oder sechsstellige Steuerbeträge.