MwSt im ÖPNV und Nahverkehr
Die Personenbeförderung im Nahverkehr unterliegt dem ermäßigten Satz von 7% nach §12 Abs. 2 Nr. 10 UStG. Entscheidend ist die Beförderungsstrecke: bis 50 Kilometer gilt 7%, darüber der Regelsatz.
7% MwSt: Nahverkehr
- Stadtbusse, U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn
- Regionalzüge (RB, RE) auf Strecken ≤ 50 km
- Taxifahrten innerhalb der Gemeinde bzw. ≤ 50 km
- Fährverkehr im Nahverkehr
- Deutschlandticket (49 €/58 €)
Fernverkehr (Bahn): auch 7% seit 2020
Seit dem 1. Januar 2020 gilt für den gesamten Schienenpersonenverkehr (auch Fernverkehr wie ICE und IC) einheitlich der ermäßigte Satz von 7%. Reisebusse und Flüge hingegen unterliegen weiterhin dem Regelsatz von 19%.
Häufig gestellte Fragen
Warum sind Flugtickets nicht mit 7% besteuert?
Internationale Flüge sind meist umsatzsteuerfrei; innerdeutsche Flüge unterliegen dem Regelsatz. Zusätzlich fällt Luftverkehrsteuer an.