MwSt im ÖPNV und Nahverkehr

Die Personenbeförderung im Nahverkehr unterliegt dem ermäßigten Satz von 7% nach §12 Abs. 2 Nr. 10 UStG. Entscheidend ist die Beförderungsstrecke: bis 50 Kilometer gilt 7%, darüber der Regelsatz.

7% MwSt: Nahverkehr

  • Stadtbusse, U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn
  • Regionalzüge (RB, RE) auf Strecken ≤ 50 km
  • Taxifahrten innerhalb der Gemeinde bzw. ≤ 50 km
  • Fährverkehr im Nahverkehr
  • Deutschlandticket (49 €/58 €)

Fernverkehr (Bahn): auch 7% seit 2020

Seit dem 1. Januar 2020 gilt für den gesamten Schienenpersonenverkehr (auch Fernverkehr wie ICE und IC) einheitlich der ermäßigte Satz von 7%. Reisebusse und Flüge hingegen unterliegen weiterhin dem Regelsatz von 19%.

Häufig gestellte Fragen

Warum sind Flugtickets nicht mit 7% besteuert?

Internationale Flüge sind meist umsatzsteuerfrei; innerdeutsche Flüge unterliegen dem Regelsatz. Zusätzlich fällt Luftverkehrsteuer an.