MwSt auf Hotelübernachtungen: 7%
Seit dem 1. Januar 2010 gilt für kurzfristige Beherbergungsleistungen (§12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) der ermäßigte Satz von 7%. Kurzfristig bedeutet: bis zu sechs Monate ununterbrochen.
7% MwSt: Übernachtung
Der reine Übernachtungspreis in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen und Jugendherbergen ist mit 7% besteuert.
19% MwSt: Zusatzleistungen
- Frühstück und Halb-/Vollpension
- Minibar, Restaurant, Zimmerservice
- Wellness, Spa, Parkgebühren
- WLAN mit Zusatzentgelt
Häufig gestellte Fragen
Muss das Hotel den Preis aufsplitten?
Ja, in der Rechnung müssen Übernachtung (7%) und übrige Leistungen (19%) separat ausgewiesen werden.