MwSt auf Hotelübernachtungen: 7%

Seit dem 1. Januar 2010 gilt für kurzfristige Beherbergungsleistungen (§12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) der ermäßigte Satz von 7%. Kurzfristig bedeutet: bis zu sechs Monate ununterbrochen.

7% MwSt: Übernachtung

Der reine Übernachtungspreis in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen und Jugendherbergen ist mit 7% besteuert.

19% MwSt: Zusatzleistungen

  • Frühstück und Halb-/Vollpension
  • Minibar, Restaurant, Zimmerservice
  • Wellness, Spa, Parkgebühren
  • WLAN mit Zusatzentgelt

Häufig gestellte Fragen

Muss das Hotel den Preis aufsplitten?

Ja, in der Rechnung müssen Übernachtung (7%) und übrige Leistungen (19%) separat ausgewiesen werden.