MwSt in der Gastronomie: Vor Ort vs. Außer-Haus

In der Gastronomie entscheidet nicht das Produkt, sondern der Ort des Verzehrs über den Steuersatz. Nach dem Ende der Corona-Sonderregel gilt seit 1. Januar 2024 wieder die Standardregelung.

19% MwSt: Verzehr vor Ort

Speisen und Getränke, die im Restaurant, Café, Imbiss vor Ort verzehrt werden, unterliegen dem Regelsatz. Als „vor Ort" zählen Tische, Stühle, Geschirr und Bedienung.

7% MwSt: Außer-Haus-Verkauf

Speisen zum Mitnehmen oder Liefern werden als Lebensmittel behandelt und mit 7% besteuert. Getränke bleiben davon ausgenommen: alkoholische Getränke, Kaffee und Limonaden immer 19%.

Corona-Sonderregel (2020–2023)

Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2023 galten für Speisen in der Gastronomie einheitlich 7% (Getränke weiterhin 19%). Seit dem 1. Januar 2024 ist die Regelung wieder aufgehoben.

Häufig gestellte Fragen

Was gilt für einen Coffee-to-go im Pappbecher?

Beim Außer-Haus-Verkauf gilt 7% auf die Speise; für den Kaffee selbst allerdings 19%, da Kaffee als Genussmittel gilt.